Rechtsfragen zur künstlichen Intelligenz

Der Begriff KI ist in aller Munde. Gemeint ist damit die Lösung von Aufgaben durch die Nutzung von Computerprogrammen und Systemen, wobei diese annähernd menschenähnliche Lernfähigkeiten aufweisen und dabei auf vorvorhandenes digitalisiertes Wissen zurückgreifen. Derzeit prominentestes Anwendungsbeispiel ist das Computerprogramm ChatGPT.

Der rechtliche Rahmen zur Nutzung von KI berührt dabei zahlreiche urheberrechtliche, datenschutzrechtliche, vertragsrechtliche und auch haftungsrechtliche Fragen aus dem Bereich des IT-Rechtes sowie auch des Urheber-und Medienrechtes.

Dementsprechend berät Dr. Alpert auch zu Rechtsfragen aus dem Bereich der künstlichen Intelligenz.