
Willkommen auf dieser digitalisierten Visitenkarte.
Rechtsanwalt Dr. Alpert ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem im Bereich des Urheber- und Medienrechtes, des IT-Rechtes sowie des Wettbewerbs-, Design- und Markenrechtes tätig.
Neben den klassischen Tätigkeiten in den vorgenannten Bereichen, insbesondere der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung bei behaupteten Urheberrechtsverletzungen und wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten sowie der Begleitung von IT-Projekten, liegt ein besonderer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit auf der Beratung und Vertretung in sämtlichen rechtlichen Fragen rund um den Einsatz und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI).
KI verändert den Markt. Wir sichern Ihre Rechte.
Künstliche Intelligenz eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten für Content, Marketing, Markenaufbau und E-Commerce. Zugleich entstehen komplexe rechtliche Risiken: bei der Nutzung fremder Inhalte für Training und Data Mining, bei KI-generierten Texten und Bildern, bei Deepfakes und synthetischen Stimmen sowie bei automatisierten Werbekampagnen und Produktdarstellungen.
Wer KI wirtschaftlich nutzen will, braucht deshalb nicht weniger, sondern mehr rechtliche Klarheit.
Rechtssichere Lösungen für die digitale Wirtschaft
Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Informationstechnologie und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz berate ich Unternehmen, Agenturen, Kreative und Onlinehändler an der Schnittstelle von KI, IP/IT und E-Commerce.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
Urheberrecht: Rechte an Trainingsdaten, Texten, Bildern, Videos und KI-generierten Ergebnissen; Nutzungsrechte, Lizenzketten und die urheberrechtliche Schutzfähigkeit menschlicher Beiträge.
Medien- und Persönlichkeitsrecht: Schutz vor Deepfakes, unbefugter Bild- und Stimmenverwendung, Rufschädigung und rechtswidriger Veröffentlichung digitaler Inhalte. Für Medienangebote gelten auch beim Einsatz von KI besondere Sorgfaltsanforderungen an Inhalt, Herkunft und Wahrheit.
Markenrecht: Prüfung und Schutz von Marken, Logos, Claims und KI-generierten Gestaltungselementen; Vorgehen gegen Nachahmungen, Verwechslungen und unbefugte Markenverwendungen.
Wettbewerbsrecht: Prüfung KI-generierter Werbung, Produktbeschreibungen und Verkaufsversprechen auf Irreführung, fehlende Transparenz und sonstige Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Kommerzielle Kommunikation muss zudem als solche erkennbar sein und den Auftraggeber eindeutig erkennen lassen.
IT- und Datenschutzrecht: Rechtssichere Auswahl und Einführung von KI-Systemen, Datenschutz, Vertraulichkeit, Verantwortlichkeiten und vertragliche Absicherung von Anbietern und Dienstleistern. Bei der Nutzung von KI sind insbesondere Rechtmäßigkeit, Datenschutz, Nachvollziehbarkeit, Robustheit und Sicherheit zu berücksichtigen.
Menschliche Prüfung bleibt entscheidend
KI kann überzeugende, aber unzutreffende oder erfundene Inhalte erzeugen. Deshalb müssen Ausgaben vor ihrer Veröffentlichung oder Verwendung fachlich und rechtlich geprüft werden. Genau hier liegt der entscheidende Unterschied zwischen schneller Content-Produktion und rechtssicherer digitaler Kommunikation.
Ich unterstütze Sie dabei, KI nicht nur effizient, sondern verantwortungsvoll, kontrolliert und rechtlich belastbar einzusetzen – von der ersten Idee bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Beratung, die Technologie und Recht verbindet
Ob KI-gestützte Werbekampagne, Online-Shop, Markenstrategie, Medienprojekt oder digitaler Geschäftsprozess: Ich verbinde ausgewiesene Spezialisierung in Urheber- und Medienrecht, Informationstechnologierecht sowie gewerblichem Rechtsschutz mit einem klaren Verständnis für die wirtschaftlichen Anforderungen der digitalen Märkte.
Damit aus technologischen Möglichkeiten nachhaltige Geschäftschancen werden – und aus rechtlichen Risiken keine kostspieligen Streitigkeiten.
