Abmahnung erhalten?
Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, des IT-Rechtes sowie des Urheber- Medienrechtes werden bestehende oder behauptete Ansprüche regelmäßig mit sogenannten Abmahnungen verfolgt.
Worum geht es?
Mit einer Abmahnung können Unterlassungs-, Aufwendungsersatz-, Auskunfts-, Vernichtungs und Schadensersatzansprüche verfolgt werden. Im Schwerpunkt geht es darum, ob denn die behaupteten Ansprüche des Abmahnung mit Recht geltend gemacht sind oder nicht.
Was droht?
Im Grundsatz können, so denn auf das Abmahnschreiben nicht „richtig“ reagiert wird dem Abgemahnten erhebliche Nachteile entstehen, etwa wenn der Anspruchsteller behauptete Ansprüche erfolgreich gerichtlich gegen den Abgemahnten durchsetzt. Wenn dieses der Fall ist sind die dann entstandenen Rechtsverfolgungskosten in aller Regel erheblich.
Was also tun?
Ein Abmahnschreiben sollte nicht einfach auf die Seite gelegt werden. Die Reaktionsmöglichkeiten auf ein solches Schreiben sind vielfältig. Es kommt zunächst darauf an aufgrund welchen Sachverhaltes der behauptete Anspruch begründet wird. Geht es um Urheberrecht ? Handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß ? Dann kommt es darauf an, ob der jeweilige Anspruch „Hand und Fuß“ hat, also schlüssig ist. Erst dann, wenn diese Fragen geklärt sind, kann sinnhaft mit einer Abmahnung umgegangen werden. Wichtig ist es in jedem Falle die in Abmahnschreiben doch recht kurz gesetzten Fristen unbedingt einzuhalten, da ansonsten erhebliche Rechtsnachteile drohen können, wie oben bereits kursorisch dargetan.
Kostenlose Ersteinschätzung bei Abmahnung:
Rechtsanwalt Dr. Alpert berät und vertritt seit 1999 gerichtlich und außergerichtlich Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen. Sollten Sie also Abmahnschreiben erhalten haben, ist die erste telefonische Ersteinschätzung kostenfrei.